Regeln und Kürzungen beim Bürgergeld: Was Sie wissen müssen
BerlinDas Bürgergeld bleibt ein kontroverses Thema. Die Ampelkoalition will die Regeln für Empfänger verschärfen. Kritiker fordern jedoch mehr. Zum Bürgergeld berechtigt sind Personen, die:
- erwerbsfähig sind
- mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter
- in Deutschland wohnen
- drei Stunden täglich arbeiten können
- hilfebedürftig sind
Auch nichterwerbsfähige Personen in Bedarfsgemeinschaften können Bürgergeld erhalten.
Laut Bundesverfassungsgericht darf der Staat Bürgergeld nicht beliebig kürzen. Eine Kürzung um bis zu 30 Prozent ist zulässig, wenn Betroffene ihre Pflichten nicht erfüllen. Ein vollständiger Wegfall ist jedoch verfassungswidrig.
Aktuell sind durch Sanktionen Minderausgaben von 150 Millionen Euro geplant. Neuregelungen beinhalten unter anderem eine verkürzte Karenzzeit für Schonvermögen von einem Jahr auf sechs Monate. Ab 2025 sind keine Erhöhungen des Bürgergeldes angesetzt.
Bürgergeld-Empfänger müssen sich um Arbeit bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen. Schwarzarbeit kann mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden.
Bundesfinanzminister Lindner betont, dass hohe Sozialausgaben reduziert werden müssen. Ein Nullrunden-Jahr 2025 sei geplant, um den Haushalt zu entlasten und den Abstand zu Erwerbseinkommen wieder zu vergrößern.
Im Jahr 2024 wurden im Vergleich zum Vorjahr 42,6 Milliarden Euro für Bürgergeld ausgegeben. Der Anstieg wird vor allem durch die hohe Zahl Geflüchteter aus der Ukraine und die Inflation begründet. Die Diakonie kritisiert Pauschalvorwürfe gegen Bürgergeld-Empfänger stark.
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