Rechtliche Zankäpfel: Das Dilemma der Flüchtlingszurückweisungen
BerlinCDU-Chef Merz fordert von der Ampelkoalition eine klare Haltung zur Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen. Damit will er die Migration in Deutschland kontrollieren. Doch rechtlich ist das umstritten. Zum einen gibt es das deutsche Asylgesetz, das jedoch von den EU-Dublin-Regeln überlagert wird. Diese besagen, dass Flüchtlinge, die an der Grenze Asyl suchen, nicht einfach zurückgewiesen werden dürfen.
Hier sind die rechtlichen Fakten:
- Laut Dublin-III-Verordnung müssen Asylsuchende genau geprüft und geordnet in den zuständigen Staat zurückgebracht werden.
- Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, können nicht einfach an der deutschen Grenze abgewiesen werden.
- Die EU-Asylrechtsreform ändert daran nichts Wesentliches.
- Nur wer keinen Asylantrag stellen will, kann zurückgewiesen werden.
Merz schlägt vor, eine "nationale Notlage" zu erklären, um das Europarecht zu umgehen. Doch Artikel 72 AEUV verlangt dafür, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit massiv gefährdet sind. Experten sind sich einig, dass dies schwer begründbar ist. Wären die Zurückweisungen dennoch umgesetzt, könnten Asylsuchende oder andere EU-Staaten rechtliche Schritte einleiten. Solche Verfahren würden Monate dauern.
Der politische Druck und der Aufwand für Grenzkontrollen wären enorm. Dauerhafte Kontrollen widersprächen zudem dem Schengen-System und hätten negative Folgen für Wirtschaft und Tourismus. Die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit bleibt somit fraglich.
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