Parlamentsvorstoß: Abtreibungen sollen gesetzlich erlaubt werden

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Durch Kathy Schmidt
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Richterhammer und juristische Dokumente mit Waagen im Hintergrund.

BerlinAbgeordnete verschiedener Parteien wollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche legalisieren. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Eine Beratungsverpflichtung soll bleiben, aber ohne die bisherige Wartefrist von drei Tagen. Ohne Beratungsbescheinigung wäre nur der Arzt strafbar, nicht aber die Frau. Schwangerschaftsabbrüche sollen zukünftig im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden und nicht mehr im Strafgesetzbuch.

Einige Punkte im Überblick:

  • Legal bis zur zwölften Woche
  • Krankenkassen übernehmen die Kosten
  • Beratung ja, aber keine Wartefrist
  • Keine strafrechtliche Verfolgung der Frau

Bislang ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Grünen und die SPD treiben diesen Vorstoß vor der Bundestagswahl voran. Auch die Bundesfrauenministerin unterstützt den Vorschlag. Kritisiert wird die fehlende Einheitlichkeit der alten Regelung, die für Frauen und medizinisches Personal belastend sei. Engpässe bei der Versorgung und Stigmatisierungen sind ebenfalls Themen. Eine Expertenkommission hatte bereits im Frühjahr zur Legalisierung geraten, was die Regierung bislang nicht umgesetzt hat.

Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf vor den Wahlen in Kraft tritt. Die Diskussion über den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches ist schon länger im Gange.

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