Neues Zeitalter der Geschlechtsidentität: Selbstbestimmungsgesetz startet heute
BerlinAm 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Menschen können nun ihr Geschlecht und ihren Namen beim Standesamt ändern lassen. Das Verfahren ist einfacher als früher. Früher waren zwei psychologische Gutachten und ein richterlicher Beschluss nötig. Heute reicht eine Erklärung. Der Antrag kostet etwa 30 Euro.
Janboris Rätz, 47 Jahre alt und nicht-binär, freut sich über das neue Gesetz. Bisher waren die Hürden zu hoch. Rätz wird den Namen Ann-Kathrin hinzufügen, weil seine Mutter dachte, er sei ein Mädchen. Das neue Gesetz gilt als großer Fortschritt.
Seit August haben Tausende die Möglichkeit genutzt, den Geschlechtseintrag zu ändern. Die Standesämter hatten Anfangs Schwierigkeiten mit den neuen Verfahren. Drei Monate Bedenkzeit sind Pflicht.
- Kein medizinischer Eingriff erforderlich
- Minderjährige benötigen Zustimmung der Eltern
- Ab 14 Jahren kann das Familiengericht beteiligt werden
Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Transsexuellengesetz kritisiert. Das neue Gesetz soll Diskriminierung reduzieren. Trotz der Änderungen bleiben rechtliche Herausforderungen möglich. Diskriminierung ist nicht völlig beseitigt, aber die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Für Rätz ist es ein Gewinn für den Seelenfrieden.
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