Neues Selbstbestimmungsrecht: Ab November Geschlechtseintrag einfach anpassen
BerlinAb 1. November 2024 tritt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsrecht in Kraft. Schon jetzt kann man die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt anmelden. Wichtig: Die Anmeldung muss drei Monate vor der eigentlichen Änderung erfolgen.
Die Änderungen erfolgen durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung". Man muss versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung davon sowie der neue Vorname der Geschlechtsidentität entsprechen. Diese person muss verstehen, welche Folgen diese Änderungen haben.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Den Vornamen muss man nicht ändern, aber er muss zum Geschlecht passen.
- Nur trans, inter und nichtbinäre Menschen können das Gesetz nutzen.
- Geschlechtseinträge können "männlich", "weiblich", "divers" oder komplett gestrichen werden.
- Minderjährige bis 14 Jahre brauchen die Zustimmung der Eltern.
- Ab 14 können Minderjährige die Änderung selbst beantragen, benötigen aber ebenfalls Zustimmung der Eltern.
Das neue Gesetz vereinfacht den Prozess: Bisher brauchte man zwei Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung. Diese Gutachten waren oft belastend. Jetzt reicht eine Erklärung beim Standesamt. Im Jahr erwartet das Bundesfamilienministerium etwa 4.000 Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags.
Das Gesetz schließt medizinische Maßnahmen aus, es geht nur um Einträge beim Standesamt.
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