Können Merz' Asyl-Forderungen rechtlich Bestand haben?
CDU-Chef Merz fordert eine striktere Migrationspolitik. Doch sind seine Asyl-Vorschläge rechtlich durchsetzbar? Ein Blick auf die juristischen Hürden.
Lesezeit: 1 Minute
BerlinCDU-Chef Friedrich Merz fordert strengere Regeln im Asylrecht. Diese Vorschläge sind jedoch rechtlich schwierig umzusetzen. Hier eine Übersicht:
- Grenzkontrollen: Dauerhafte Kontrollen sind laut EU-Recht nicht möglich. Nur in Notlagen darf Deutschland zeitlich begrenzte Kontrollen einführen.
- Dublin-III-Verordnung: Diese besagt, dass Asylbewerber in das erste EU-Land zurückgeschickt werden müssen. Eine Aussetzung ist theoretisch möglich, aber sehr aufwendig und müsste vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden.
- Aufnahmestopp: Pauschal Syrer und Afghanen abzulehnen, widerspricht dem Grundgesetz und internationalen Abkommen.
- Heimatreisen: Der Aufenthaltstitel kann entzogen werden, wenn jemand in sein Heimatland reist. Dies wird jedoch individuell geprüft.
- Abschiebungen: Menschen dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen dort Folter oder Tod droht. Dies gilt auch für Straftäter.
- Abschiebehaft: Eine unbegrenzte Haft ist rechtlich kaum umsetzbar. Sie stellt einen Eingriff in Grundrechte dar und muss verhältnismäßig und richterlich geprüft sein.
- Kooperation ohne Ampel: Merz bietet Scholz eine Zusammenarbeit an. Dieses Vorgehen wäre möglich, könnte aber die Ampelkoalition gefährden.
Die Umsetzung dieser Forderungen ist also komplex und rechtlich umstritten.
Weiterlesen:Inland
Diesen Artikel teilen
Kommentare (0)
Kommentar veröffentlichen