Können Merz' Asyl-Forderungen rechtlich Bestand haben?

Lesezeit: 1 Minute
Durch Hans Meier
- in
Waage der Gerechtigkeit vor einem Hintergrund von Flaggen

BerlinCDU-Chef Friedrich Merz fordert strengere Regeln im Asylrecht. Diese Vorschläge sind jedoch rechtlich schwierig umzusetzen. Hier eine Übersicht:

  • Grenzkontrollen: Dauerhafte Kontrollen sind laut EU-Recht nicht möglich. Nur in Notlagen darf Deutschland zeitlich begrenzte Kontrollen einführen.
  • Dublin-III-Verordnung: Diese besagt, dass Asylbewerber in das erste EU-Land zurückgeschickt werden müssen. Eine Aussetzung ist theoretisch möglich, aber sehr aufwendig und müsste vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden.
  • Aufnahmestopp: Pauschal Syrer und Afghanen abzulehnen, widerspricht dem Grundgesetz und internationalen Abkommen.
  • Heimatreisen: Der Aufenthaltstitel kann entzogen werden, wenn jemand in sein Heimatland reist. Dies wird jedoch individuell geprüft.
  • Abschiebungen: Menschen dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen dort Folter oder Tod droht. Dies gilt auch für Straftäter.
  • Abschiebehaft: Eine unbegrenzte Haft ist rechtlich kaum umsetzbar. Sie stellt einen Eingriff in Grundrechte dar und muss verhältnismäßig und richterlich geprüft sein.
  • Kooperation ohne Ampel: Merz bietet Scholz eine Zusammenarbeit an. Dieses Vorgehen wäre möglich, könnte aber die Ampelkoalition gefährden.

Die Umsetzung dieser Forderungen ist also komplex und rechtlich umstritten.

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