Karlsruher Richter kippen Teile der Wahlrechtsreform

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Durch Klaus Schmidt
- in
Waage der Gerechtigkeit über der deutschen Flagge und Richterhammer

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat Teile des neuen Wahlrechts als verfassungswidrig erklärt. Die seit Langem bestehende Fünf-Prozent-Klausel wurde in ihrer geltenden Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz befunden. Die bisherige Ausnahme der Grundmandatsklausel, die Parteien unter fünf Prozent bei mindestens drei Direktmandaten den Einzug ermöglichte, wurde gestrichen.

Die Hauptpunkte im Urteil:

  • Die generelle Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen.
  • Die Grundmandatsklausel wird für die nächste Wahl wieder eingeführt.
  • Der Bundestag wird auf 630 Sitze begrenzt.

Diese Entscheidung trifft insbesondere die CSU hart. Ohne die Ausnahme könnte sie trotz vieler Direktmandate nicht im Bundestag vertreten sein. Karlsruhe betonte, dass die CSU mit der CDU eine Fraktion bildet und die beiden zusammen über fünf Prozent liegen würden.

Die neuen Regeln zur Mandatsverteilung bleiben bestehen. Diese zielen darauf ab, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten konstant zu halten. Die Einführung eines festen Bundestags mit 630 Sitzen soll die ständige Vergrößerung durch Überhang- und Ausgleichsmandate verhindern.

Bis zur Bundestagswahl im Jahr 2025 bleibt wenig Zeit. Das Gericht selbst hat eine Übergangslösung festgelegt. Somit gilt vorerst die Fünf-Prozent-Hürde in Kombination mit der Grundmandatsklausel.

Viele Klagen brachten das Thema vor Gericht. Unter den Klägern waren 195 Abgeordnete der CDU/CSU, das Land Bayern, die Parteien CSU und die Linke sowie mehrere tausend Bürger.
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