Die Neuerungen im deutschen Wahlrecht
BerlinDas Wahlrecht in Deutschland wurde reformiert. Die Ampelkoalition hat Änderungen beschlossen, die das System deutlich beeinflussen. Die Hauptziele sind eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl und die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten.
Aktuell hat der Bundestag 736 Abgeordnete; die Reform zielt auf 630. Direktmandate und Listenmandate werden neu verteilt. Nur noch so viele Abgeordnete einer Partei ziehen ein, wie sie Zweitstimmen erreichen. Überhangmandate entfallen, und Direktgewinner verlieren ihren Sitz, falls die Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach Zweitstimmen zustehen.
Ursprünglich wollte die Regierung den Bundestag auf 598 Abgeordnete verkleinern, doch dies wurde auf 630 abgeändert. Kritiker sehen hier Verfassungsprobleme, besonders bei der Streichung der Grundmandatsklausel.
Bisher konnten Parteien auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktmandate gewannen. Diese Regel wird nun gestrichen, was insbesondere die Linkspartei und eventuell die CSU betrifft.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Maximal 630 Abgeordnete statt 736
- Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten
- Streichung der Grundmandatsklausel
- Direktmandate gelten nicht mehr automatisch
Die Reform ist umstritten und könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Einige Parteien, wie die CSU und Linkspartei, sehen sich benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob die Reform verfassungskonform ist.
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