Compact-Magazin: Rechtsprechung erlaubt vorläufige Neuauflage

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Durch Johannes Müller
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Zeitschriftencover mit Hammer und deutschem Gerichtsgebäude

BerlinDas Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins vorläufig teilweise außer Vollzug gesetzt. Das Gericht argumentiert, dass das Interesse der Compact-Magazin-GmbH, von der Pressefreiheit Gebrauch zu machen, vorerst schwerer wiegt als das staatliche Interesse, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu unterbinden.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot ursprünglich damit begründet, dass Compact auf unsägliche Weise gegen verschiedene Gruppen hetze und die parlamentarische Demokratie attackiere. Viele Juristen sind skeptisch gegenüber einem vollständigen Verbot, da dies einer Vorabzensur gleichkäme, die das Grundgesetz untersagt.

Das Hauptsacheverfahren wird endgültig über das Verbot entscheiden.

  • Interesse der Pressefreiheit für Compact
  • Argumentation des Bundesinnenministeriums
  • Skepsis gegenüber vollständigem Verbot
  • Gerhart Baums Ansicht
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