Bundesverwaltungsgericht setzt Teile des Compact-Verbots außer Kraft
Teilerfolg für rechtsextremes Magazin: Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Compact-Verbot aufschiebend.
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BerlinDie Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass das Verbot teilweise aufgehoben ist, bis im Hauptsacheverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die Webseiten des Magazins bleiben gesperrt, und die Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH bleibt verboten.
Here is a short list of key points:
- Verbot von Innenministerin Nancy Faeser im Juli erlassen.
- Gericht hebt Verbot teilweise auf.
- Compact wird als rechtsextremistisch eingestuft.
- Webseiten und Videoproduktionsfirma weiterhin gesperrt.
Das Gericht sieht das Verbot als formell rechtmäßig an. Allerdings könne nicht endgültig beurteilt werden, ob Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Weitere Anträge anderer Antragsteller wurden abgelehnt.
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