Bundesverfassungsgericht bestätigt: E-Zigaretten bleiben steuerpflichtig

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Durch Kathy Schmidt
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E-Zigaretten mit Steuersymbol in den Farben der deutschen Flagge.

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat die Tabaksteuer auf E-Zigaretten bestätigt. Hersteller und Konsumenten hatten dagegen geklagt. Sie fühlten sich gegenüber klassischen Zigarettenherstellern benachteiligt. Die Argumente wurden jedoch als unzulässig abgewiesen. Die Kläger behaupteten, dass viele Konsumenten die Steuer umgehen.

HTML-Liste der Argumente der Kläger:

  • Liquids frei verkäuflich und damit steuerfrei
  • Verminderte Gesundheitsgefahren von E-Zigaretten
  • Benachteiligung durch unterschiedliche Besteuerung

Das Gericht stellte klar, dass die Steuer grundsätzlich funktioniert. Verbraucher, die ihre Liquids selbst mischen, müsen dies beim Finanzamt melden. Viele tun dies jedoch nicht. Das Gesetz bietet Raum für Bewertung und Gestaltung. Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten sind umstritten, so die Sachverständigen. Die Richter sahen hier keinen klaren Vorteil gegenüber klassischen Zigaretten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt die Tabaksteuer auf E-Zigaretten also bestehen. Herstellung und Handel müssen weiter zahlen. Die Diskussion über gesundheitliche Aspekte bleibt offen und kontrovers. Der Schwarzmarkt wächst dennoch weiter.

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