Sicherheitsbehörden sollen verdeckte Wohnungsdurchsuchungen durchführen dürfen
BerlinDas Bundesinnenministerium plant, dem BKA heimliche Wohnungsdurchsuchungen zu erlauben. Diese Maßnahme soll vor allem der Terrorbekämpfung dienen. Nur in Ausnahmefällen und unter hohen Hürden sollen diese Befugnisse gelten. Das Ziel ist, mittels Spähsoftware auf Desktops und Smartphones sowie verdeckten Wohnungsdurchsuchungen, Gefahren besser abzuwenden.
- Zweck der Maßnahme:
- Abwehr von internationalem Terrorismus
- Unterstützung bei Online-Durchsuchungen
- Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen
Konstantin von Notz von den Grünen betont, dass diese Befugnisse nur innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung genutzt werden dürfen. Die geltenden Gesetze und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen beachtet werden.
Normalerweise ist bei Wohnungsdurchsuchungen die Zustimmung eines Richters nötig und der Betroffene muss informiert werden. Das soll wie bisher der Fall bleiben, außer es besteht Gefahr im Verzug.
Das BKA hat eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung und benötigt dafür moderne Ermittlungsinstrumente. Mit den erweiterten Befugnissen soll die Sicherheit der Bürger besser gewährleistet werden.
Diesen Artikel teilen