Neue Bedrohung nach Compact-Verbot: Verfassungsschutz im Blick auf Näncy

Lesezeit: 1 Minute
Durch Kathy Schmidt
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Magazincover unter Überwachung mit dem Emblem des Verfassungsschutzes.

BerlinDas Compact-Magazin wurde im Juli verboten. Das Unternehmen dahinter gilt als rechtsextremistisch. Jetzt gibt es ein neues Magazin namens Näncy, das Compact sehr ähnlich sieht. Der Verlag, der Näncy vertreibt, ist aus dem Querdenker-Milieu bekannt. Jürgen Elsässer, der ehemalige Hauptgesellschafter von Compact, ist anscheinend auch hier involviert.

Das Bundesinnenministerium hat Compact mithilfe des Vereinsrechts verboten. Gründe waren unter anderem rassistische und antisemitische Inhalte. Ein Eilantrag von Compact gegen das Verbot liegt beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Behörden prüfen jetzt, ob Näncy eine sogenannte Ersatzorganisation ist. Dafür gibt es bestimmte Kriterien wie:

  • Personen, die an beiden Projekten beteiligt sind.
  • Obzeitliche Nähe der Veröffentlichungen.
  • Übernahme der Inhalte oder Struktur von Compact.

Falls das Innenministerium Näncy als Ersatzorganisation feststellt, könnte es auch hier ein Verbot aussprechen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam untersucht bereits, ob es bei Jürgen Elsässer Hinweise auf Straftaten gibt.

Das Bundesinnenministerium äußert sich bisher nicht zu möglichen Maßnahmen gegen den Näncy-Verlag. Der Verfassungsschutz hat jedoch ein Auge auf die Entwicklungen.

Die aktuellen Maßnahmen gegen Compact bleiben bestehen: Gelder sind beschlagnahmt, Webseiten offline und jede Aktivität ist verboten.

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