Ist die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Reichweite?

Lesezeit: 1 Minute
Durch Klaus Schmidt
- in
Waage der Gerechtigkeit mit Hammer und Dokumenten.

BerlinMehr als 300 Abgeordnete im Bundestag wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. § 218 des Strafgesetzbuchs soll reformiert werden und stattdessen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Bisher ist ein Abbruch nur unter bestimmten Bedingungen straffrei, wird aber immer noch als rechtswidrig angesehen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass Abbrüche bis zur zwölften Woche rechtmäßig sind, wenn eine Beratung erfolgt ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1993 entschieden, dass der Schutz ungeborenen Lebens wichtig ist. Nun wird diskutiert, ob sich die Rechtsprechung geändert hat. Eine Expertenkommission unterstützt die Entkriminalisierungspläne. Kritiker warnen vor einer möglichen Rücknahme der Reform durch das Bundesverfassungsgericht.

Für die Änderung wird eine Mehrheit im Bundestag benötigt. Der Antrag hat bisher 328 Unterstützer, es fehlen noch einige Stimmen. Fraktionen wie SPD, Grüne und Teile der FDP und Union zeigen sich offen. Ob es zur Abstimmung kommt, ist noch unklar, da einige Fraktionen die Befassung verhindern könnten.

Wichtige Punkte:

  • Reform von § 218 geplant
  • Abbrüche bis 12. Woche rechtmäßig nach Beratung
  • Bundesverfassungsgericht könnte Reform kippen
  • Mehrheit im Bundestag noch ungewiss
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