Gerichtsentscheidung zugunsten von Ex-BSI-Chef Schönbohm gegen Böhmermann
BerlinDas Landgericht München hat entschieden, dass bestimmte Äußerungen aus Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" über den ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm nicht mehr verbreitet werden dürfen. Die Vorwürfe bezogen sich auf vermeintliche Kontakte Schönbohms zu russischen Nachrichtendiensten. Das Gericht sah in vier von fünf Äußerungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
Schönbohm wollte zudem eine Entschädigungszahlung vom ZDF in Höhe von 100.000 Euro, die das Gericht jedoch ablehnte. Er kritisiert, dass die Berichterstattung seine Karriere beschädigt hat.
Hier einige Punkte des Urteils:
- Vier Äußerungen sind als unwahre Tatsachenbehauptungen einzustufen.
- Eine Aussage war zwar spitz, aber als Meinung noch erlaubt.
- Keine Entschädigungszahlung an Schönbohm.
Das Gericht legte großen Wert darauf, dass Satire nicht alles darf und bestimmte Grenzen bei Tatsachenbehauptungen eingehalten werden müssen. Böhmermanns Verteidigung argumentierte, dass die Berichterstattung lediglich von unbewussten Kontakten zu Russland gesprochen habe. Schönbohm plant, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Das Thema war auch politisch brisant. Innenministerin Nancy Faeser setzte Schönbohm 2022 nach den Vorwürfen ab, was ebenfalls Kritik an ihrer Entscheidung mit sich brachte. Schönbohm leitet seit 2023 die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
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