Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zu AfD-Beschwerden über Ausschussvorsitzende

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Durch Ernst Müller
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Deutsches Gerichtsgebäude mit Richterhammer und deutscher Flagge

BerlinHeute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über mehrere Beschwerden der AfD-Fraktion bezüglich der Ausschussvorsitze im Bundestag. Laut früherem Zugriffsrecht hätte die AfD drei Vorsitze erhalten sollen. Bei den Wahlen scheiterten jedoch alle AfD-Kandidaten. Die Fraktion sieht ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt.

Ein besonders kontroverser Fall betraf Stephan Brandner. Im November 2019 wurde er als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgesetzt. Wegen mehrerer umstrittener Äußerungen, wie etwa den Begriff "Judaslohn" für das Bundesverdienstkreuz an Udo Lindenberg, wurde er als untragbar eingestuft. SPD-Politiker Fechner erklärte, dass Brandners Verhalten wichtige Rechtspolitik-Verbände abschreckte.

In der mündlichen Verhandlung im März verteidigte sich Brandner und wies darauf hin, dass die Abwahl nicht rechtmäßig sei, da sie in der Geschäftsordnung nicht geregelt sei. Zudem wurden die Wahlen für Ausschussvorsitze erst in jüngerer Zeit eingeführt. Die AfD argumentiert, dass diese Verfahren ihre demokratisch zugesicherten Rechte beschneiden.

Wichtige Punkte:

  • Abwahl von Stephan Brandner 2019
  • Keine Mehrheit für drei weitere AfD-Kandidaten
  • Argument der AfD für gleichberechtigte Teilhabe
  • Neues Abstimmungsverfahren für Ausschussvorsitze
  • Fechners Kritik an Brandners Verhalten

Das Urteil wird heute um 10 Uhr erwartet. Es könnte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit des Bundestages haben.

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