Gesetz für stärkere Herzprävention verabschiedet

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Durch Hans Meier
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Ausrüstung zur Herzuntersuchung und medizinische Diagramme

BerlinDas Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zur Verbesserung der Herzgesundheit beschlossen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellte das "Gesunde-Herz-Gesetz" vor. Es zielt darauf ab, Herz-Kreislauf-Erkrankungen früher zu erkennen und besser zu bekämpfen. Die Initiative umfasst regelmäßige Check-ups im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sowie zusätzliche Untersuchungen im Kinder- und Jugendalter.

Dazu gehören:

  • Check-ups auf Risikofaktoren im Alter von 25, 40 und 50 Jahren
  • Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Einsatz von Lipidsenkern zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen

Lauterbach betont, dass auch mehr Angebote zur Rauchentwöhnung von den Krankenkassen übernommen werden. Er fordert eine Anpassung des Lebenswandels der Bevölkerung. Regelmäßige Bewegung und bewusste Ernährung sind laut ihm essenziell.

Das Gesetz trifft auf gemischte Reaktionen. Die AOK-Krankenkasse kritisiert das Gesetz scharf. Ihre Vorstandsvorsitzende, Carola Reimann, betont, dass die Maßnahmen die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung verschärfen könnten. Hohe Zusatzkosten von bis zu 3,8 Milliarden Euro pro Jahr werden befürchtet.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Todesursache. Sie verursachten laut Statistischem Bundesamt 2023 rund 348.000 Todesfälle und hohe Kosten für das Gesundheitssystem. Offiziellen Schätzungen zufolge könnten bis zu 70 Prozent dieser Erkrankungen durch ungesunden Lebensstil vermieden werden.

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