Wenig Anstieg beim Unterhalt für Trennungskinder im Jahr 2025
BerlinDie neue Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt kaum Erhöhungen beim Unterhalt für Trennungskinder. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Zahlen bekannt gegeben. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder steigen nur minimal.
- Bis 6 Jahre: 482 Euro (vorher 480 Euro)
- 6 bis 12 Jahre: 554 Euro (vorher 551 Euro)
- 12 bis 18 Jahre: 649 Euro (vorher 645 Euro)
- Volljährige: mindestens 693 Euro (vorher 689 Euro)
Eine Ausnahme gibt es bei studierenden Kindern, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für diese steigt der Satz von 930 auf 990 Euro. Das Einkommensniveau der Eltern bleibt in 15 Gruppen eingeteilt, genauso wie der Selbstbehalt. Für erwerbstätige Eltern sind es 1.450 Euro, für nicht Erwerbstätige 1.200 Euro.
Das Kindergeld wird weiterhin zur Hälfte bei minderjährigen und vollständig bei volljährigen Kindern angerechnet. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Maßstab für alle Familiengerichte in Deutschland bei Unterhaltsfragen.
Die geringe Anpassung sorgt für wenig finanziellen Unterschied im Alltag von Trennungskindern und ihren Eltern. Nur Studierende profitieren deutlich von der Erhöhung. Somit bleibt der finanzielle Spielraum für die meisten Familien so gut wie unverändert.
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