Neues Gesetz: Mehr Schutz für Schwangere vor Abtreibungsgegnern

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Durch Hans Meier
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Schild der Schutzzone in der Nähe eines friedlichen Protestortes

BerlinDer Bundesrat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das schwangere Frauen besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützt. Vor Arztpraxen und Beratungsstellen sollen Schutzzonen errichtet werden. Diese sollen einen ungehinderten Zugang gewährleisten. Abtreibungsgegner müssen einen Abstand von mindestens 100 Metern zu diesen Eingängen einhalten. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das Gesetz umfasst auch ein Verbot der direkten Ansprache von Schwangeren, wenn diese das nicht wünschen. Aggressive Protestaktionen und falsche Informationen sind ebenfalls verboten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betont die Wichtigkeit der Selbstbestimmung und Identität der Frauen.

Die Kernpunkte des Gesetzes:

  • Erstellung von Schutzzonen um Praxen und Beratungsstellen
  • 100 Meter Mindestabstand für Protestierende
  • Bußgeld bis zu 5.000 Euro bei Verstößen
  • Verbot von unerwünschter Ansprache und falschen Informationen

Städte wie Frankfurt am Main hatten zuvor versucht, solche Proteste zu verbieten, jedoch ohne Erfolg. Der Bundestag stimmte dem Gesetz im Juli zu, der Bundesrat folgte nun nach. Abtreibungsgegner rufen weltweit zu Mahnwachen auf, bleiben aber nun eingeschränkter. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen legal.

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