Neue Vorschriften: Länder begrenzen Online-Textinhalte der ARD und des ZDF
BerlinDie Bundesländer planen, die Textbeiträge von ARD und ZDF im Internet stark zu regulieren. Hintergrund ist die Kritik der privaten Zeitungsverleger. Sie sehen in den Online-Texten der öffentlich-rechtlichen Sender eine Konkurrenz. Der neue Reformstaatsvertrag soll diese Texte auf sendungsbegleitende Inhalte beschränken. Das bedeutet, dass nur berichtet werden darf, wenn es bereits eine zugehörige Sendung gab.
Die Verleger argumentieren, dass dies ihre digitalen und gedruckten Angebote bedrängt. Einige sind sogar zur EU-Kommission gegangen. Ein Problem ist die "Presseähnlichkeit". Diese ist ARD und ZDF im aktuellen Medienstaatsvertrag untersagt.
- Texte dürfen nur nach Ausstrahlung einer Sendung veröffentlicht werden.
- Keine Verlinkung auf Radioberichte anderer ARD-Sender.
- Schnelle Breaking News könnten so verzögert werden.
Gegenwind kommt aus den Rundfunkanstalten. Sie sehen die Geschwindigkeit und Form ihrer Online-Berichterstattung gefährdet. ARD-Chef Kai Gniffke schlug eine "Selbstverpflichtung" statt fester Regeln vor. Die Verleger hingegen fordern klare gesetzliche Regelungen gegen die Konkurrenz durch beitragsfinanzierten Journalismus.
Die Diskussion bleibt spannend, und eine Lösung steht noch aus. Ob eine Einigung erreicht wird, ist fraglich. Der Druck bleibt jedenfalls hoch.
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