Die rechtlichen Wege zum Parteiverbot
BerlinEin Parteiverbot in Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Dafür muss die Partei verfassungswidrig sein und die freiheitlich demokratische Grundordnung bedrohen. Die Hürden sind hoch, denn ein Verbot ist nur im Extremfall möglich. Aktuell diskutiert man über ein Verbot der AfD. Der Anlass sind Vorfälle im Thüringer Landtag. Doch die allein reichen wahrscheinlich nicht aus.
Wichtige Schritte im Verbotsprozess:
- Materialsammlung: Politiker und Juristen sammeln Beweise.
- Beobachtung: Verfassungsschutz beobachtet die AfD in einigen Bundesländern.
- Antragsstellung: Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können den Antrag stellen.
Die Partei muss aktiv auf die Umsetzung verfassungswidriger Ziele hinarbeiten. Es spielt auch die "Potentialität" eine Rolle: Kann die Partei ihre Ziele durchsetzen? Kleine, bedeutungslose Parteien können deshalb trotz Verfassungswidrigkeit nicht verboten werden. Ein aktuelles Beispiel ist die NPD, die nicht verboten wurde, aber keine staatliche Finanzierung mehr erhält.
Der öffentliche Druck auf die Politik, gegen die AfD vorzugehen, wächst. Die politische Entscheidung, einen Verbotsantrag zu stellen, ist entscheidend. Das Bundesverfassungsgericht stellt dann die Verfassungswidrigkeit fest.
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