Alterspräsident auf dem Prüfstand: Abstimmung im Thüringer Landtag erzwingen

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Durch Ernst Müller
- in
Gebäude des Thüringer Landtags mit dem Symbol der Waage der Gerechtigkeit.

BerlinDer Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat dem Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD klare Anweisungen gegeben. Er hatte in der ersten Landtagssitzung seine Kompetenzen überschritten. Nun muss er die Beschlussfähigkeit des Parlaments feststellen lassen, bevor über die Tagesordnung abgestimmt wird. Auch soll über einen Antrag der CDU und BSW entschieden werden. Die wollen die Geschäftsordnung ändern. Das würde mehr Fraktionen erlauben, Kandidaten für den Landtagspräsidenten vorzuschlagen.

Der Verfassungsgerichtshof betont, dass das Parlament das Recht hat, seine Geschäftsordnung selbst zu ändern. Der Alterspräsident darf selbst keine Entscheidungen dazu treffen.

Hier sind die nächsten Schritte:

  • Vorläufige Schriftführer ernennen
  • Namen der Abgeordneten aufrufen
  • Beschlussfähigkeit feststellen
  • Einwände gegen die Tagesordnung abfragen
  • Abstimmung über die Tagesordnung

Die Sitzung wird am Samstagmorgen um 9.30 Uhr fortgesetzt. Sollte Treutler sich nicht an die Vorgaben halten, könnte das Parlament ihn absetzen. Eine frühere Änderung der Geschäftsordnung hätte den Eklat vermeiden können, war aber politisch umstritten. Die Grünen hatten eine Änderung vorgeschlagen, um den Dienstältesten statt den Ältesten als Sitzungsleiter zu ernennen.

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